Regelungen für die teilweise und volle Erwerbsunfähigkeitsrente

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht heutzutage nur noch ein sehr kleiner Personenkreis. Nämlich nur diejenigen Versicherten, die bereits vor dem 01.01.2001  Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besaßen und die entsprechenden Bezugsvoraussetzungen immer noch erfüllen.

Regelungen für die teilweise und volle Erwerbsunfähigkeitsrente

erwerbsunfaehigkeitsrenteFür alle anderen Versicherten gelten die Bedingungen für die verminderte Erwerbsfähigkeit sowie für die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente, welche im Vergleich zu den Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente deutlich strenger geregelt sind. Nur wer überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann, egal in welchem Bereich, der erhält die minimalen Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente. Deshalb lohnt sich auch eine Absicherung mit einer privaten BU Versicherung.

Grundsätzlich wurde bzw. wird die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erfüllung der Voraussetzungen bis maximal zum 65. Lebensjahr des Betroffenen gezahlt, weil gewöhnlich darauf der Anspruch auf Altersrente folgt.

Infos über die private Erwerbsunfähigkeit Rente

Ferner ist die Erwerbsunfähigkeitsrente aus einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu erwähnen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche als eigenständige Police oder als Zusatzversicherung gekoppelt an eine Lebens- oder Rentenversicherung offeriert wird, bietet als private Vorsorge zur Absicherung der Arbeitskraft eine Ergänzung zur Grundversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Versicherungsfall ist hierbei die Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person gemäß den Tarifbedingungen, bei der Auswahl einer geeigneten Police ist daher vor allen Dingen auf die genaue Formulierung des Versicherungsfalles zu achten.

Von Bedeutung ist neben der präzisen Definition der Erwerbsunfähigkeit – ob eine vollständige Erwerbsunfähigkeit oder bereits eine stark eingeschränkte Erwerbsunfähigkeit zur teilweisen oder vollständigen Leistungspflicht der Gesellschaft führt – die Angabe bezüglich des ärztlichen Prognosezeitraums.

 

Die Leistungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Es werden sowohl Verträge angeboten, die als Leistungsfall eine prognostizierte Erwerbsunfähigkeit von sechs Monaten ansehen, als auch Policen, bei denen erst eine auf 2 Jahre prognostizierte Erwerbsunfähigkeit zur Leistung der Unfähigkeitsrente aus der Versicherung führt.

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Die Auszahlung der Versicherungsleistung bei Erwerbsunfähigkeit als Einmalsumme ist nur bei sehr wenigen Versicherern vorgesehen und entspricht auch nicht dem Aspekt einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Das steht im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wo eine monatliche Rente gezahlt wird.

Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente beeinflusst die Versicherungsprämie ebenso wie beispielsweise die Leistungsdauer, welche ferner ein wichtiges Kriterium darstellt. Die Leistungsdauer gibt an, wie lange die Erwerbsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall maximal gezahlt wird. Je nach Gesellschaft und Tarif können hier zum Beispiel das 65. oder das 67. Lebensjahr des Versicherten vereinbart werden.

Wird die versicherte Person im Sinne der Vertragsdefinition erwerbsunfähig – also tritt der Versicherungsfall ein – leistet die Versicherungsgesellschaft dem Betroffenen die im Vertrag festgelegte Erwerbsunfähigkeitrente. Handelt es sich um ein Kombinationsprodukt übernimmt der Versicherer auch gewöhnlich die Beitragszahlung für die zugehörige Renten- oder Lebensversicherung.